Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen: Erlaubnispflicht

    Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

    Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen

    Beantragung

    • der Erlaubnis kann formlos schriftlich erfolgen
    • eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
    • die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet

    Beantragung

    • der Erlaubnis kann formlos schriftlich erfolgen
    • eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
    • die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich

    • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
    • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2016 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen

    Vor der Durchführung ist schriftlich anzuzeigen:

    • Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)

    Nach Abschluss der Sammlung sind schriftlich anzuzeigen:

    • Ergebnis des Sammlungserlöses
    • Aufstellung über die Kosten der Sammlung
    • Verwendung des Reinertrages
    • Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende

    Vor der Durchführung ist schriftlich anzuzeigen:

    • Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)

    Nach Abschluss der Sammlung sind schriftlich anzuzeigen:

    • Ergebnis des Sammlungserlöses
    • Aufstellung über die Kosten der Sammlung
    • Verwendung des Reinertrages
    • Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende

    Voraussetzungen

    Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen

    erteilt wird eine Sammlungserlaubnis wenn

    • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gestört wird
    • die ordnungsgemäße Durchführung sowie die zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages gewährleistet ist
    • die Kosten der Sammlung in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen

    erteilt wird eine Sammlungserlaubnis wenn

    • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gestört wird
    • die ordnungsgemäße Durchführung sowie die zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages gewährleistet ist
    • die Kosten der Sammlung in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen

    • 3 - 4 Tage
    • 3 - 4 Tage

    Kosten

    Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen

    • es fallen keine Gebühren an
    • es fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)