Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen
Beantragung
- der Erlaubnis kann formlos schriftlich erfolgen
- eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
- die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet
Beantragung
- der Erlaubnis kann formlos schriftlich erfolgen
- eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
- die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen
Vor der Durchführung ist schriftlich anzuzeigen:
- Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)
Nach Abschluss der Sammlung sind schriftlich anzuzeigen:
- Ergebnis des Sammlungserlöses
- Aufstellung über die Kosten der Sammlung
- Verwendung des Reinertrages
- Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende
Vor der Durchführung ist schriftlich anzuzeigen:
- Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)
Nach Abschluss der Sammlung sind schriftlich anzuzeigen:
- Ergebnis des Sammlungserlöses
- Aufstellung über die Kosten der Sammlung
- Verwendung des Reinertrages
- Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende
Voraussetzungen
Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen
erteilt wird eine Sammlungserlaubnis wenn
- die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gestört wird
- die ordnungsgemäße Durchführung sowie die zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages gewährleistet ist
- die Kosten der Sammlung in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen
erteilt wird eine Sammlungserlaubnis wenn
- die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gestört wird
- die ordnungsgemäße Durchführung sowie die zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages gewährleistet ist
- die Kosten der Sammlung in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen
- 3 - 4 Tage
- 3 - 4 Tage
Kosten
Hinweise für Trier: Sammlungserlaubnis beantragen
- es fallen keine Gebühren an
- es fallen keine Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden