Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mendig - Fachbereich 2 - Familien, Schulen, Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Montag - Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christopher Wittig
Frau Anett Weiß
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Ordnung
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden