Personalausweis Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bergstr. 2
67752 Wolfstein
Gebäude: Standort Wolfstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Hebel
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-341
Fax: 06382 791-23341
E-Mail: thomas.hebel@vg-lw.de
Frau Doris Hilbert
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-340
Fax: 06382 791-23340
E-Mail: buergerbuero@vg-lw.de
Frau Nicole Kercher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23353
Telefon Festnetz: 06382 791-353
E-Mail: nicole.kercher@vg-lw.de
Herr Thomas Braun
Frau Franziska Hexamer
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23350
Telefon Festnetz: 06382 791-350
E-Mail: Franziska.Hexamer@vg-lw.de
Frau Franziska Gilcher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23352
Telefon Festnetz: 06382 791-352
E-Mail: franziska.gilcher@vg-lw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
Kosten
EUR 10,00
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Perso, Identity-Card, Identifikation, Ausweis