Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Einwohnermeldeamt, Personalausweis- und Passbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (im Juni 2024 ist freitags geschlossen)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Margit Ketzler
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Fax: 06371 592-45420
Telefon Festnetz: 06371 592-420
E-Mail: margit.ketzler@ramstein.de
Frau Vanessa Krämer
Hausanschrift
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-45420
Telefon Festnetz: 06371 592-420
E-Mail: vanessa.kraemer@ramstein.de
Frau Birgit Heil
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-420
Fax: 06371 592-45420
E-Mail: birgit.heil@ramstein.de
Herr Mathias Romahn
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-420
Fax: 06371 592-45420
E-Mail: mathias.romahn@ramstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.01.2024
Stichwörter
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