Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Beschreibung
Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen ""Villa Sommer"" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jockgrim Bf
Linien:- S-Bahn: S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
- S-Bahn: S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
- Haltestelle: Jockgrim, Bürgerpark
Linien:- Bus: Linie 556
- Bus: Linie 598
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Paypal, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, Kontaktlos bezahlen, giropay
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00
BIC: GENODE61SUW
Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41
BIC: SOLADES1SUW
Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05
BIC: GENODE61BZA
Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Silvia Zahn
Frau Sarah Dörzapf
Frau Desiree Adams
Frau Stefanie Garrecht
Frau Tanja Gemmar-Krummacker
Frau Heide Scherrer
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.08.2024
Stichwörter
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