Personalausweis Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Kontakt
Kontaktperson
Frau Manuela Reich
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Telefon Festnetz: 06322 9580-206
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
E-Mail: m.reich@vg-wachenheim.de
Frau Sybille Lutz-Hofmeister
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Telefon Festnetz: 06322 9580-0
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Frau Ukea Wolf
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Telefon Festnetz: 06322 9580-207
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
E-Mail: u.wolf@vg-wachenheim.de
Frau Eva-Maria Wittmann
Hausanschrift
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-208
E-Mail: e.wittmann@vg-wachenheim.de
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
Kosten
EUR 10,00
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Perso, Identity-Card, Identifikation, Ausweis