Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Carina Var
Besucheranschrift
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Fax: 06322 935-1099
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag         8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag zuätzlich            14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag                             8.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwoch                            7.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carina Var
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: Carina.Var@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Christine Reisewitz
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-0
Frau Marion Müller
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-1099
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Marion.Mueller@bad-duerkheim.de
Frau Ulrike Bühler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-0
E-Mail: Ulrike.Buehler@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-1099
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
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