Personalausweis Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerbüro Industriestraße
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Fax: 06232 14-1353
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße
Adresse
Postanschrift
Maximilianstraße 94
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerbüro Maximilianstraße
Postanschrift
Maximilianstraße 94
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-1333
Fax: 06232 14-1350
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)
Datenschutzerklärung
Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
Kosten
EUR 10,00
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Perso, Identity-Card, Identifikation, Ausweis