Personalausweis Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Barth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Fax: 06581 81-220
Telefon Festnetz: 06581 81-206
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Frau Eva Maria Brittnacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Telefon Festnetz: 06581 81-221
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Internet
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag: 14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag: 07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Eva Maria Brittnacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-221
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
Kosten
EUR 10,00
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Perso, Identity-Card, Identifikation, Ausweis