Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Schlösser
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1107
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: beate.schloesser@gerolstein.de
Frau Anke Wassong
Besucheranschrift
E-Mail: anke.wassong@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1127
Fax: 06591 13-9000
Frau Andrea Schmitz-Kabashi
Hausanschrift
E-Mail: andrea.schmitz-kabashi@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1114
Fax: 06591 13-9000
Frau Ursula Theisen
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1123
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: ursula.theisen@gerolstein.de
Frau Inge Baumanns
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1005
E-Mail: inge.baumanns@gerolstein.de
Frau Karola Esser
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1158
E-Mail: karola.esser@gerolstein.de
Fax: 06591 13-9000
Frau Olessia Fröhlich
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1134
E-Mail: olessia.froehlich@gerolstein.de
Frau Silvia Limburg
Frau Heike Küpper
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1148
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: heike.kuepper@gerolstein.de
Frau Cornelia Schulz
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: cornelia.schulz@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1022
Internet
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.2 - Bürgerservice
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Schulz
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1022
E-Mail: cornelia.schulz@gerolstein.de
Frau Andrea Schmitz-Kabashi
Frau Ursula Theisen
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1123
E-Mail: ursula.theisen@gerolstein.de
Frau Anke Wassong
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1127
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: anke.wassong@gerolstein.de
Frau Karola Esser
Besucheranschrift
E-Mail: karola.esser@gerolstein.de
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1158
Frau Silvia Limburg
Frau Beate Schlösser
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1107
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: beate.schloesser@gerolstein.de
Frau Heike Küpper
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1148
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: heike.kuepper@gerolstein.de
Frau Inge Baumanns
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: inge.baumanns@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1005
Frau Olessia Fröhlich
Besucheranschrift
E-Mail: olessia.froehlich@gerolstein.de
Fax: 06591 13-9000
Telefon Festnetz: 06591 13-1134
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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