Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.
Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen
- zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
- es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus
- zusätzlicher Hinweis zum bisheriger Personalausweis oder Reisepass:
- kann auch abgelaufen sein
liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor
- wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
- ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt
hat sich zusätzlich der Name geändert
-
Heiratsurkunde im Original (bei Heirat)
-
Geburtsurkunde im Original (bei Wiederannahme des Geburtsnamens)
-
Urkunde über die Namensänderung (bei Annahme Doppelnamen oder Namensänderung ohne Eheschließung)
- zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
- es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus
- zusätzlicher Hinweis zum bisheriger Personalausweis oder Reisepass:
- kann auch abgelaufen sein
liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor
- wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
- ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt
hat sich zusätzlich der Name geändert
-
Heiratsurkunde im Original (bei Heirat)
-
Geburtsurkunde im Original (bei Wiederannahme des Geburtsnamens)
-
Urkunde über die Namensänderung (bei Annahme Doppelnamen oder Namensänderung ohne Eheschließung)
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen
Beantragung
- erfolgt persönlich wegen Unterschriftsleistung
- Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
Beantragung
- erfolgt persönlich wegen Unterschriftsleistung
- Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen
- sofort
- sofort
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- bar / EC
in Ausnahmefällen zusätzlich
- 13,00 Euro bei abweichendem Wohnsitz innerhalb Deutschlands
- 30,00 Euro bei Wohnsitz im Ausland
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- bar / EC
in Ausnahmefällen zusätzlich
- 13,00 Euro bei abweichendem Wohnsitz innerhalb Deutschlands
- 30,00 Euro bei Wohnsitz im Ausland
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen
- die Ausstellung ist auch ohne gleichzeitige Beantragung des endgültigen Personalausweises möglich
- die Ausstellung ist auch ohne gleichzeitige Beantragung des endgültigen Personalausweises möglich
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, Ausweis ausstellen, Personalausweis, vorübergehend, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Neuer PA, vorläufiger Personalausweis, Beantragung, Ausweis, Lichtbildausweis, Perso, PA, Identitätsdokument