Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.

    Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen

    • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
      • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 
    • zusätzlicher Hinweis zum bisheriger Personalausweis oder Reisepass:
      • kann auch abgelaufen sein

    liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor

    • wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
    • ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

    hat sich zusätzlich der Name geändert

    • Heiratsurkunde im Original (bei Heirat)

    • Geburtsurkunde im Original (bei Wiederannahme des Geburtsnamens)

    • Urkunde über die Namensänderung (bei Annahme Doppelnamen oder Namensänderung ohne Eheschließung)

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen

    Beantragung

    • erfolgt persönlich wegen Unterschriftsleistung
    • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen

    • sofort

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen

    • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

    Zahlungsart

    • bar / EC

    in Ausnahmefällen zusätzlich

    • 13,00 Euro bei abweichendem Wohnsitz innerhalb Deutschlands
    • 30,00 Euro bei Wohnsitz im Ausland

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Hinweise für Trier: vorläufigen Personalausweis beantragen

    • die Ausstellung ist auch ohne gleichzeitige Beantragung des endgültigen Personalausweises möglich

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, vorläufiger Personalausweis, Beantragung, Lichtbildausweis, Personalausweis, vorübergehend, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, PA, Identitätsnachweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, Neuer PA, Ausweis ausstellen, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English