Personalausweis Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hachenburg - Sachgebiet 3.1 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Bartsch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-141
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: n.bartsch@hachenburg-vg.de
Annika Büdenhölzer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-271
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: a.buedenhoelzer@hachenburg-vg.de
Ina Deniz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-142
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: i.deniz@hachenburg-vg.de
Dannica Pfeiffer
Postanschrift
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Telefon Festnetz: 02662 801-140
E-Mail: d.pfeiffer@hachenburg-vg.de
Silke Seiler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2662 801-142
Fax: +49 2662 801-260
E-Mail: s.seiler@hachenburg-vg.de
Internet
Weitere Informationen
- Meldebehörde
- Statistiken
- Servicestelle
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
Kosten
EUR 10,00
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Perso, Identity-Card, Identifikation, Ausweis