Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pellenz - Fachbereich 3.1 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Rathausstr. 2-4
56637 Plaidt
Öffnungszeiten
Montags bis Mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ursula Laux
Postanschrift
Rathausstraße 2-4
56637 Plaidt
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Telefon Festnetz: +49 2632 299-313
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Herr Marc Fichtner
Postanschrift
Rathausstraße 2-4
56637 Plaidt
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Telefon Festnetz: +49 2632 299-324
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Frau Sarah Magnus
Postanschrift
Rathausstraße 2-4
56637 Plaidt
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Telefon Festnetz: +49 2632 299-312
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Frau Jessica Roth
Postfachadresse
Postfach 1216
56632 Plaidt
Postanschrift
Rathausstraße 2-4
56637 Plaidt
Telefon Festnetz: +49 2632 299-313
Fax: +49 2632 299-660
E-Mail: buergerbuero@pellenz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.01.2024
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