Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochusallee (Ämterhaus) 2

    55411 Bingen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-195

    Fax: +49 6721 184-180

    E-Mail: wahlamt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2014 (von: Gresch, Jutta)

    Technisch geändert am 02.01.2024 (von: Gsell, Gabi)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    00.00.KVMZ.05.51.03 Kommunalaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Kiehl, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)