Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena Abmaier
Frau Janina Pfitzenmaier
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
E-Mail: j.pfitzenmaier@offenbach-queich.de
Fax: 06348 986-141
Telefon Festnetz: 06348 986-159
Lisa Jenak
Besucheranschrift
E-Mail: l.jenak@offenbach-queich.de
Fax: 06348 986-141
Telefon Festnetz: 06348 986-204
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kommunalaufsicht (Ref. 12)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Knopf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-148
Frau Melissa Hertig
Frau Lara Gsell
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-147
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz