Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 1 - Organisation
Adresse
Postanschrift
An 44, Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).
Kontakt
Kontaktperson
Herr Markus Kohl
Postanschrift
An 44 Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 143-112
Fax: 06341 143-70
E-Mail: mkohl@landau-land.de
Frau Claudia Knoll
Postanschrift
An 44 Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 143-70
Telefon Festnetz: 06341 143-113
E-Mail: cknoll@landau-land.de
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Kommunalaufsicht (Ref. 12)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melissa Hertig
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-146
Frau Lara Gsell
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-147
Herr Marcel Knopf
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-148
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz