Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Hinweise für Lingenfeld: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lingenfeld

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.1 - Zentrale Dienste, Organisation und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: personal@vg-lingenfeld.de

    E-Mail: organisation@vg-lingenfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Strategische Planung
    • Verwaltungscontrolling
    • Gesamtsteuerung der Fachbereiche
    • Zentrales Projektmanagement
    • Zentrale Servicestelle für Gremien
    • Sitzungsmanagement
    • Rechtliche Grundsatzangelegenheiten
    • Vertretung des Fachbereichs gegenüber anderen Fachbereichen, der Verwaltungsführung, den Gremien und nach außen
    • Kommunale Aufwandsentschädigungen und allgemeine Angelegenheiten der Ehrenamtlichen
    • Europa-, Bundes- und Landesangelegenheiten
    • Wahlen, Bürgerentscheide und Abstimmungen
    • Ortsrecht
    • Personalwesen
    • Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
    • Archiv und Registratur
    • Informationstechnik (IT)
    • Zentrale Dienste
    • Datenschutz
    • Kassenaufsicht
    • Schiedsamtswesen
    • Schöffen

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English