Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Lingenfeld: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lingenfeld
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.1 - Zentrale Dienste, Organisation und Personal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: 06344 509-199
Telefon Festnetz: 06344 509-0
E-Mail: personal@vg-lingenfeld.de
E-Mail: organisation@vg-lingenfeld.de
Kontaktperson
Herr Jens Hinderberger
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Gebäude: Hauptgebäude
Fax: 06344 509-4111
Telefon Festnetz: 06344 509-111
Internet
Weitere Informationen
- Strategische Planung
- Verwaltungscontrolling
- Gesamtsteuerung der Fachbereiche
- Zentrales Projektmanagement
- Zentrale Servicestelle für Gremien
- Sitzungsmanagement
- Rechtliche Grundsatzangelegenheiten
- Vertretung des Fachbereichs gegenüber anderen Fachbereichen, der Verwaltungsführung, den Gremien und nach außen
- Kommunale Aufwandsentschädigungen und allgemeine Angelegenheiten der Ehrenamtlichen
- Europa-, Bundes- und Landesangelegenheiten
- Wahlen, Bürgerentscheide und Abstimmungen
- Ortsrecht
- Personalwesen
- Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
- Archiv und Registratur
- Informationstechnik (IT)
- Zentrale Dienste
- Datenschutz
- Kassenaufsicht
- Schiedsamtswesen
- Schöffen
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz