Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hagenbach - 1.1 Organisation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Logé
Hausanschrift
Fax: 07273 9337-028
Telefon Festnetz: 07273 9337-014
E-Mail: susanne.loge@vg-hagenbach.de
Herr Christian Jag
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07273 9337-005
E-Mail: christian.jag@vg-hagenbach.de
Fax: 07273 9337-028
Internet
Weitere Informationen
Büroleitung Rechtliche Fragen Personal Besoldung usw. Sonstige Personalsachen Wahlen usw. Öffentlichkeitsarbeit Statistik, Versicherungen usw. Kassenaufsicht Volkshochschule Büchereien, Archive usw. Beschaffungswesen EDV Landwirtschaft Jagd, Fischerei, Forst Jugendpflege Sport Schiedsmann Datenschutz
Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz