Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Am 09. Juni 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen sowie die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Wahlen.
Am 09. Juni 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen sowie die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Wahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kommunalaufsicht (Ref. 20)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christoph Becker
Verbandsgemeinde Leiningerland - 1.1.5 Wahlen, Einwohnerbeteiligungen, Statistik
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirsten Roth
Postanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Hausanschrift
E-Mail: kirsten.roth@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4571
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz