Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Worms: Wahlen
Wahlhelfer gesucht - jetzt online bewerben!
Organisatorische Vorbereitung, Überwachung und termingerechte Durchführung von:
- Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortsbeirat, Ortsvorsteher, Oberbürgermeister, Beirat für Migration und Integration, Seniorenbeirat, Jugendparlament)
- Landtagswahlen
- Bundestagswahlen
- Europawahlen
- Allgemeine Briefwahlangelegenheiten
Mitwirkung bei der
- Handwerkskammer-Wahl (Feststellung des Wahlrechts und der Wählbarkeit);
- Landwirtschaftskammer-Wahl (soweit nicht der Landkreis Alzey-Worms zuständig ist)
Vorbereitung der
- Wahlen ehrenamtlicher Richter und Schöffen
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Organisatorische Vorbereitung, Überwachung und termingerechte Durchführung von:
- Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortsbeirat, Ortsvorsteher, Oberbürgermeister, Beirat für Migration und Integration, Seniorenbeirat, Jugendparlament)
- Landtagswahlen
- Bundestagswahlen
- Europawahlen
- Allgemeine Briefwahlangelegenheiten
Mitwirkung bei der
- Handwerkskammer-Wahl (Feststellung des Wahlrechts und der Wählbarkeit);
- Landwirtschaftskammer-Wahl (soweit nicht der Landkreis Alzey-Worms zuständig ist)
Vorbereitung der
- Wahlen ehrenamtlicher Richter und Schöffen
Online-Dienst
Wahlhelfer - Bewerbung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: wahlen@worms.de
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz