Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Hinweise für Trier: Wahlen

    Informationen

    Informationen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Verw-Geb. I

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: wahlen@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    15

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Wahlen - Briefwahlbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Briefwahlbüro Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: briefwahl@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    15

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise für Trier: Wahlen

    • bei Bevollmächtigung ist die spezielle Vollmacht zu verwenden, die auf dem dem Wahlscheinantrag vorgedruckt ist
    • bei Bevollmächtigung ist die spezielle Vollmacht zu verwenden, die auf dem dem Wahlscheinantrag vorgedruckt ist

    Voraussetzungen

    Hinweise für Trier: Wahlen

    • Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl

    Kommunalwahlen

    • Deutsche und EU-Angehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet

    Landtagswahlen

    • Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Bundesland

    Bundeswahlen

    • Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres

    Europawahlen

    • Deutsche und EU-Bürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU
    • Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl

    Kommunalwahlen

    • Deutsche und EU-Angehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet

    Landtagswahlen

    • Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Bundesland

    Bundeswahlen

    • Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres

    Europawahlen

    • Deutsche und EU-Bürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

    Kosten

    Hinweise für Trier: Wahlen

    •  es fallen keine Gebühren an
    •  es fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020