Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Trier: Wahlen
Informationen
- siehe unter www.trier.de/wahlen
Informationen
- siehe unter www.trier.de/wahlen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36
BIC: GENODED1TVB
Bankinstitut: Volksbank Trier
Stichwörter
15
Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Wahlen - Briefwahlbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36
BIC: GENODED1TVB
Bankinstitut: Volksbank Trier
Stichwörter
15
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise für Trier: Wahlen
- bei Bevollmächtigung ist die spezielle Vollmacht zu verwenden, die auf dem dem Wahlscheinantrag vorgedruckt ist
- bei Bevollmächtigung ist die spezielle Vollmacht zu verwenden, die auf dem dem Wahlscheinantrag vorgedruckt ist
Voraussetzungen
Hinweise für Trier: Wahlen
- Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl
Kommunalwahlen
- Deutsche und EU-Angehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet
Landtagswahlen
- Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Bundesland
Bundeswahlen
- Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Europawahlen
- Deutsche und EU-Bürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU
- Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl
Kommunalwahlen
- Deutsche und EU-Angehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet
Landtagswahlen
- Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Bundesland
Bundeswahlen
- Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Europawahlen
- Deutsche und EU-Bürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz besteht zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU
Kosten
Hinweise für Trier: Wahlen
- es fallen keine Gebühren an
- es fallen keine Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz