Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hachenburg - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 11

    57627 Hachenburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 2662 801-260

    Telefon Festnetz: +49 2662 801-0

    E-Mail: info@hachenburg-vg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 1.1 Zentrale Servicestelle

    • Organisation
    • Gremien, Sitzungsmanagement
    • Wahlen, Ortsrecht
    • Versicherungsschutz
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Persönliche Assistenz der Bürgermeisterin/des Ersten Beigeordneten
    • Zentrale Vergabestelle

    Sachgebiet 1.2 Personal

    • Personalmanagement
    • Lohn- und Gehaltsbuchung
    • Gesundheitsmanagement/Arbeitsschutz

    Sachgebiet 1.3 Digitalisierung und Informationstechnik

    • Digitalisierung
    • EDV
    • Telekommunikation

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English