Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Finanzen, Kommunales und Sport
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Herr Alexander Neeb
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6185
Telefon Festnetz: 02603 972-185
E-Mail: alexander.neeb@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Verbandsgemeinde Loreley - Sachgebiet Organisation
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Carsten Schladt
Internet
Verbandsgemeinde Loreley - Wahlbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz