Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 1 - Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Kontakt
Telefon Festnetz: 02622 703-0
E-Mail: info@bendorf.de
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 1.2 Wahlen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Kontakt
Telefon Festnetz: 02622 703-0
E-Mail: wahlen@bendorf.de
Kontaktperson
Herr René Touby
Hausanschrift
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-117
E-Mail: rene.touby@bendorf.de
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 1.10 / Organisation, Digitalisierung und Serviceleistung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Lukas Krechel
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Telefon Festnetz: 0261 108-581
E-Mail: lukas.krechel@kvmyk.de
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz