Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Online-Dienst
Briefwahl (Online-Wahlschein)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Laux
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Büro Landrat, Bürgeranliegen und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz