Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Kontaktperson
Herr Martin Boos
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-120
E-Mail: martin.boos@cochem-zell.de
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Kommunales, Recht"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
E-Mail: bussgeldstelle@cochem-zell.de
E-Mail: kommunalaufsicht@cochem-zell.de
E-Mail: normensreening@cochem-zell.de
E-Mail: wahlen@ochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-119
Fax: 02671 61-111
Kontaktperson
Herr Martin Boos
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
E-Mail: martin.boos@cochem-zell.de
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-120
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz