Wahlbenachrichtigung Ausstellung
    99128024012000

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein

    Nähere Angaben dazu finden Sie auf unserer Homepage.

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    Online-Dienst

    AnmeldungWahlhelfer

    ID: L100039_277149855

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2024

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 06.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stadt Idar-Oberstein - Organisation, Statistik, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

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    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 18.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 01.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020