Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 1 - Organisation
Adresse
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Ulrich Demary
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
E-Mail: u.demary@vg-ls.de
Fax: 06704 92945
Telefon Festnetz: 06704 92936
Weitere Informationen
Dieser Fachbereich ist in erster Linie verantwortlich für den Ablauf des inneren Dienstbetriebes. Daneben werden aber auch zahlreiche Aufgaben mit Außenwirkung wahrgenommen. Durch die Büroleitung erfolgt die zentrale Steuerung der Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung. Folgende Serviceaufgaben werden für die anderen Fachbereiche in der Verwaltung wahrgenommen: Personalwesen, interne Organisation, allgemeine Rechtsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, IT-Management und Internet, Materialbeschaffung und Archivwesen. Außerdem werden die Ortsgemeinderäte und der Verbandsgemeinderat sowie deren Ausschüsse fachlich betreut und die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt.
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz