Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Amt für Kommunales und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Verwaltungssteuerung, Gremienarbeit (Stadtrat, Ausschüsse), Stadtrat, Stadtmarketing, Stadtvorstand, zentraler Posteingang, Wahlen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Weller (Kommunaler Sitzungsdienst, Wahlen, Statistik)
Besucheranschrift
E-Mail: lisa.weller@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-166
Fax: 0671 800-345
Herr Jürgen Cron (Kommissarischer Amtsleiter Amt für Kommunales und Öffentlichkeitsarbeit)
Besucheranschrift
E-Mail: juergen.cron@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-345
Telefon Festnetz: 0671 800-206
Weitere Informationen
Verwaltungssteuerung, Gremienarbeit (Stadtrat, Ausschüsse), Stadtrat, Stadtmarketing, Stadtvorstand, zentraler Posteingang, Wahlen
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz