Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Amt für Kommunales und Öffentlichkeitsarbeit

    Beschreibung

    Verwaltungssteuerung, Gremienarbeit (Stadtrat, Ausschüsse), Stadtrat, Stadtmarketing, Stadtvorstand, zentraler Posteingang, Wahlen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kornmarkt 5

    55543 Bad Kreuznach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@bad-kreuznach.de

    Telefon Festnetz: 0671 800-206

    Fax: 0671 800-345

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Verwaltungssteuerung, Gremienarbeit (Stadtrat, Ausschüsse), Stadtrat, Stadtmarketing, Stadtvorstand, zentraler Posteingang, Wahlen

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)