Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FG 1.2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Uwe Steinhauer
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Fax: 02682 9522-84
Telefon Festnetz: 02682 9522-56
E-Mail: uwe.steinhauer@hamm-sieg.de
Herr Phillip Krause
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Telefon Festnetz: 02682 9522-57
Fax: 02682 9522-84
E-Mail: phillip.krause@hamm-sieg.de
Frau Dunja Schäfer
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Fax: 02682 9522-84
Telefon Festnetz: 02682 9522-49
E-Mail: dunja.schaefer@hamm-sieg.de
Herr Christian Seidler
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Fax: 02682 9522-84
Telefon Festnetz: 02682 9522-51
E-Mail: christian.seidler@hamm-sieg.de
Frau Tanja Wentaschek
Postanschrift
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)
Fax: 02682 9522-84
Telefon Festnetz: 02682 9522-53
E-Mail: tanja.wentaschek@hamm-sieg.de
Herr Daniel Tjart
Frau Veronika Schwarz
Weitere Informationen
Sachgebiete
- 1.2.1 Bürgerbüro
- 1.2.2 Standesamt, Friedhof
- 1.2.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Gewerberecht
- 1.2.4 Wahlen
- 1.2.5 Soziale Angelegenheiten
- 1.2.6 Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung, Breitband, Mobilfunk
- 1.2.7 Generationen
- 1.2.8 Zentrale Bußgeldstelle
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz