Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.02.21.01.03 Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht und Bauförderung Dienstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Hinweis: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Marcus Weiler
Internet
Stadt Ingelheim - 60/2 Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Sigrid Helm
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-185
Fax: 06132 782-134
E-Mail: sigrid.helm@ingelheim.de
Vera Bucuta
Postanschrift
Fridtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Fax: 06132 782-204
Telefon Festnetz: 06132 782-198
E-Mail: vera.bucuta@ingelheim.de
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Baurecht, Teileigentum, Wohneigentum