Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Hinweise für Mutterstadt: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung (60)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Frau Dipl.-Ing. Architektin Susanne Arnold
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4430
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. Simone Berger
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4460
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Herr Dipl.-Ing. Jacek Burzynski
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4230
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (TH) Judith Sommer
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-4250
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (FH) Michaela Thieß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0621 5909-4260
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Formulare
Muster-Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Teileigentum, Baurecht