Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Hinweise für Bad Dürkheim: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.
Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.
Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)
Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen
Frau Wendel
Bad Dürkheim
Herr Rinne
Battenberg
Frau Wendel
Bissersheim
Frau Wendel
Bobenheim
Herr Eyrisch
Bockenheim
Frau Wendel
Carlsberg
Frau Wendel
Dackenheim
Herr Eyrisch
Deidesheim
Herr Rinne
Dirmstein
Frau Wendel
Ebertsheim
Frau Wendel
Ellerstadt
Frau Haas
Elmstein
Herr Eyrisch
Erpolzheim
Herr Eyrisch
Esthal
Herr Eyrisch
Forst
Herr Rinne
Frankeneck
Herr Eyrisch
Freinsheim
Herr Eyrisch
Friedelsheim
Frau Haas
Gerolsheim
Frau Wendel
Gönnheim
Frau Haas
Großkarlbach
Frau Wendel
Grünstadt
Herr Eyrisch
Haßloch
Frau Haas
Herxheim
Herr Eyrisch
Hettenleidelheim
Frau Wendel
Kallstadt
Herr Eyrisch
Kindenheim
Frau Wendel
Kirchheim
Frau Wendel
Kleinkarlbach
Frau Wendel
Lambrecht
Herr Eyrisch
Laumersheim
Frau Wendel
Lindenberg
Herr Eyrisch
Meckenheim
Herr Rinne
Mertesheim
Frau Wendel
Neidenfels
Herr Eyrisch
Neuleiningen
Frau Wendel
Niederkirchen
Herr Rinne
Obersülzen
Frau Wendel
Obrigheim
Frau Wendel
Quirnheim
Frau Wendel
Ruppertsberg
Herr Rinne
Tiefenthal
Frau Wendel
Wachenheim
Frau Haas
Wattenheim
Frau Wendel
Weidenthal
Herr Eyrisch
Weisenheim am Berg
Herr Eyrisch
Weisenheim am Sand
Herr Eyrisch
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung (Ref. 50)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dirk Eyrisch
Postanschrift
Philipp-Fauth-Str. 11
67098 Bad Dürkheim
Telefon Festnetz: 06322 961-5010
Fax: 06322 961-85010
Frau Julia Haas
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-5012
Fax: 06322 961-85012
Herr Stephan Rinne
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Fax: 06322 961-85023
Telefon Festnetz: 06322 961-5023
Herr Gernot Schwinn
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Fax: 06322 961-85020
Telefon Festnetz: 06322 961-5020
Frau Stephanie Wendel
Internet
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Teileigentum, Baurecht