Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).  

    Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.  

    Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.

    Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):

    Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)

    Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenFrau WendelBad DürkheimHerr RinneBattenbergFrau WendelBissersheimFrau Wendel
    BobenheimHerr EyrischBockenheimFrau Wendel
    CarlsbergFrau Wendel
    DackenheimHerr EyrischDeidesheimHerr RinneDirmsteinFrau Wendel
    EbertsheimFrau Wendel
    EllerstadtFrau HaasElmsteinHerr EyrischErpolzheimHerr EyrischEsthalHerr EyrischForstHerr RinneFrankeneckHerr EyrischFreinsheimHerr EyrischFriedelsheimFrau HaasGerolsheimFrau Wendel
    GönnheimFrau HaasGroßkarlbachFrau Wendel
    GrünstadtHerr EyrischHaßlochFrau HaasHerxheimHerr EyrischHettenleidelheimFrau Wendel
    KallstadtHerr EyrischKindenheimFrau Wendel
    KirchheimFrau Wendel
    KleinkarlbachFrau Wendel
    LambrechtHerr EyrischLaumersheimFrau Wendel
    LindenbergHerr EyrischMeckenheimHerr RinneMertesheimFrau Wendel
    NeidenfelsHerr EyrischNeuleiningenFrau Wendel
    NiederkirchenHerr RinneObersülzenFrau Wendel
    ObrigheimFrau Wendel
    QuirnheimFrau Wendel
    RuppertsbergHerr RinneTiefenthalFrau Wendel
    WachenheimFrau HaasWattenheimFrau Wendel
    WeidenthalHerr EyrischWeisenheim am BergHerr EyrischWeisenheim am SandHerr Eyrisch 

    Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).  

    Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.  

    Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.

    Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):

    Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)

    Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenFrau WendelBad DürkheimHerr RinneBattenbergFrau WendelBissersheimFrau Wendel
    BobenheimHerr EyrischBockenheimFrau Wendel
    CarlsbergFrau Wendel
    DackenheimHerr EyrischDeidesheimHerr RinneDirmsteinFrau Wendel
    EbertsheimFrau Wendel
    EllerstadtFrau HaasElmsteinHerr EyrischErpolzheimHerr EyrischEsthalHerr EyrischForstHerr RinneFrankeneckHerr EyrischFreinsheimHerr EyrischFriedelsheimFrau HaasGerolsheimFrau Wendel
    GönnheimFrau HaasGroßkarlbachFrau Wendel
    GrünstadtHerr EyrischHaßlochFrau HaasHerxheimHerr EyrischHettenleidelheimFrau Wendel
    KallstadtHerr EyrischKindenheimFrau Wendel
    KirchheimFrau Wendel
    KleinkarlbachFrau Wendel
    LambrechtHerr EyrischLaumersheimFrau Wendel
    LindenbergHerr EyrischMeckenheimHerr RinneMertesheimFrau Wendel
    NeidenfelsHerr EyrischNeuleiningenFrau Wendel
    NiederkirchenHerr RinneObersülzenFrau Wendel
    ObrigheimFrau Wendel
    QuirnheimFrau Wendel
    RuppertsbergHerr RinneTiefenthalFrau Wendel
    WachenheimFrau HaasWattenheimFrau Wendel
    WeidenthalHerr EyrischWeisenheim am BergHerr EyrischWeisenheim am SandHerr Eyrisch 

    Zuständigkeit

    An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung (Ref. 50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Bauaufsicht@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 17.11.2023 (von: Sievers, Frank)

    Stichwörter

    Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)