Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.
Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.
Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)
Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
AltleiningenFrau WendelBad DürkheimHerr RinneBattenbergFrau WendelBissersheimFrau WendelBobenheimHerr EyrischBockenheimFrau Wendel
CarlsbergFrau Wendel
DackenheimHerr EyrischDeidesheimHerr RinneDirmsteinFrau Wendel
EbertsheimFrau Wendel
EllerstadtFrau HaasElmsteinHerr EyrischErpolzheimHerr EyrischEsthalHerr EyrischForstHerr RinneFrankeneckHerr EyrischFreinsheimHerr EyrischFriedelsheimFrau HaasGerolsheimFrau Wendel
GönnheimFrau HaasGroßkarlbachFrau Wendel
GrünstadtHerr EyrischHaßlochFrau HaasHerxheimHerr EyrischHettenleidelheimFrau Wendel
KallstadtHerr EyrischKindenheimFrau Wendel
KirchheimFrau Wendel
KleinkarlbachFrau Wendel
LambrechtHerr EyrischLaumersheimFrau Wendel
LindenbergHerr EyrischMeckenheimHerr RinneMertesheimFrau Wendel
NeidenfelsHerr EyrischNeuleiningenFrau Wendel
NiederkirchenHerr RinneObersülzenFrau Wendel
ObrigheimFrau Wendel
QuirnheimFrau Wendel
RuppertsbergHerr RinneTiefenthalFrau Wendel
WachenheimFrau HaasWattenheimFrau Wendel
WeidenthalHerr EyrischWeisenheim am BergHerr EyrischWeisenheim am SandHerr Eyrisch
Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.
Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.
Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)
Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
AltleiningenFrau WendelBad DürkheimHerr RinneBattenbergFrau WendelBissersheimFrau WendelBobenheimHerr EyrischBockenheimFrau Wendel
CarlsbergFrau Wendel
DackenheimHerr EyrischDeidesheimHerr RinneDirmsteinFrau Wendel
EbertsheimFrau Wendel
EllerstadtFrau HaasElmsteinHerr EyrischErpolzheimHerr EyrischEsthalHerr EyrischForstHerr RinneFrankeneckHerr EyrischFreinsheimHerr EyrischFriedelsheimFrau HaasGerolsheimFrau Wendel
GönnheimFrau HaasGroßkarlbachFrau Wendel
GrünstadtHerr EyrischHaßlochFrau HaasHerxheimHerr EyrischHettenleidelheimFrau Wendel
KallstadtHerr EyrischKindenheimFrau Wendel
KirchheimFrau Wendel
KleinkarlbachFrau Wendel
LambrechtHerr EyrischLaumersheimFrau Wendel
LindenbergHerr EyrischMeckenheimHerr RinneMertesheimFrau Wendel
NeidenfelsHerr EyrischNeuleiningenFrau Wendel
NiederkirchenHerr RinneObersülzenFrau Wendel
ObrigheimFrau Wendel
QuirnheimFrau Wendel
RuppertsbergHerr RinneTiefenthalFrau Wendel
WachenheimFrau HaasWattenheimFrau Wendel
WeidenthalHerr EyrischWeisenheim am BergHerr EyrischWeisenheim am SandHerr Eyrisch
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung (Ref. 50)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dirk Eyrisch
Hausanschrift
Fax: 06322 961-85010
E-Mail: Dirk.Eyrisch@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-5010
Frau Julia Haas
Hausanschrift
E-Mail: Julia.Haas@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-5012
Fax: 06322 961-85012
Herr Stephan Rinne
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-5023
E-Mail: Stephan.Rinne@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-85023
Herr Gernot Schwinn
Frau Stephanie Wendel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-5021
E-Mail: Stephanie.Wendel@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-85021
Internet
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum