Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).  

    Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.  

    Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.

    Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):

    Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)

    Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    Altleiningen

    Frau Wendel

    Bad Dürkheim

    Herr Rinne

    Battenberg

    Frau Wendel

    Bissersheim

    Frau Wendel

    Bobenheim

    Herr Eyrisch

    Bockenheim

    Frau Wendel

    Carlsberg

    Frau Wendel

    Dackenheim

    Herr Eyrisch

    Deidesheim

    Herr Rinne

    Dirmstein

    Frau Wendel

    Ebertsheim

    Frau Wendel

    Ellerstadt

    Frau Haas

    Elmstein

    Herr Eyrisch

    Erpolzheim

    Herr Eyrisch

    Esthal

    Herr Eyrisch

    Forst

    Herr Rinne

    Frankeneck

    Herr Eyrisch

    Freinsheim

    Herr Eyrisch

    Friedelsheim

    Frau Haas

    Gerolsheim

    Frau Wendel

    Gönnheim

    Frau Haas

    Großkarlbach

    Frau Wendel

    Grünstadt

    Herr Eyrisch

    Haßloch

    Frau Haas

    Herxheim

    Herr Eyrisch

    Hettenleidelheim

    Frau Wendel

    Kallstadt

    Herr Eyrisch

    Kindenheim

    Frau Wendel

    Kirchheim

    Frau Wendel

    Kleinkarlbach

    Frau Wendel

    Lambrecht

    Herr Eyrisch

    Laumersheim

    Frau Wendel

    Lindenberg

    Herr Eyrisch

    Meckenheim

    Herr Rinne

    Mertesheim

    Frau Wendel

    Neidenfels

    Herr Eyrisch

    Neuleiningen

    Frau Wendel

    Niederkirchen

    Herr Rinne

    Obersülzen

    Frau Wendel

    Obrigheim

    Frau Wendel

    Quirnheim

    Frau Wendel

    Ruppertsberg

    Herr Rinne

    Tiefenthal

    Frau Wendel

    Wachenheim

    Frau Haas

    Wattenheim

    Frau Wendel

    Weidenthal

    Herr Eyrisch

    Weisenheim am Berg

    Herr Eyrisch

    Weisenheim am Sand

    Herr Eyrisch 

    Zuständigkeit

    An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung (Ref. 50)

    Adresse

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06322 961-1156

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    E-Mail: Bauaufsicht@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Stichwörter

    Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de