Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 530 - Bauaufsicht und Denkmalpflege

    Adresse

    Postanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag u. Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen Weitere Besprechungstermine sind nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2302

    E-Mail: bauaufsicht@stadt-speyer.de

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Hinweise für Speyer: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Gebühren je nach Gebäudeart und Anzahl der Sondereigentumeinheiten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Stichwörter

    Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de