Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
    99012002012000

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Aktuelles

    Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

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    Postanschrift

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 2 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.30 Uhr  Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr; Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.30 Uhr  Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    Fax: 06591 13-9000

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018

    Technisch geändert am 03.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Bauaufsicht / Bauverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.; Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023

    Technisch geändert am 12.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 07.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Teileigentum, Wohneigentum, Baurecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020