Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
VG Arzfeld und Prüm: Robert Ewertz
VG Bitburger Land und Südeifel: Manuel Weis
Stadt Bitburg und VG Speicher: Elena Hüllen
VG Arzfeld und Prüm: Robert Ewertz
VG Bitburger Land und Südeifel: Manuel Weis
Stadt Bitburg und VG Speicher: Elena Hüllen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Robert Ewertz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3170
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: ewertz.robert@bitburg-pruem.de
Herr Manuel Weis
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3171
E-Mail: weis.manuel@bitburg-pruem.de
Frau Elena Hüllen
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3511
E-Mail: huellen.elena@bitburg-pruem.de
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elena Hüllen
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3511
E-Mail: huellen.elena@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Herr Robert Ewertz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3170
E-Mail: ewertz.robert@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Herr Manuel Weis
Besucheranschrift
E-Mail: weis.manuel@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3171
Internet
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Der Antrag soll enthalten:
- die genaue Grundstücksbezeichnung mit Angabe von Gemarkungen, Flur und Flurstück auf einem aktuellem Lageplan (Maßstab 1:1000)
- Grundrisszeichnung
- Ansichtszeichnung
- Gebäudeschnitte aller auf dem Flurstück befindlicher Gebäude.
- Bezeichnung der Wohnungen, der nicht Wohnzwecken dienenden und gewerbsmäßig genutzten Räume sowie die Durchnummerierung aller zu einer Wohnung gehörenden Räume mit arabischen Zahlen in den Plänen
- Die Planunterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung vorzulegen
- Die Planunterlagen sind maximal in DIN A3 einzureichen
- Wohnflächenberechnung
- amtlicher Lageplan mit Eintragung allen auf dem Flurstück befindlichen Gebäuden
Der Antrag soll enthalten:
- die genaue Grundstücksbezeichnung mit Angabe von Gemarkungen, Flur und Flurstück auf einem aktuellem Lageplan (Maßstab 1:1000)
- Grundrisszeichnung
- Ansichtszeichnung
- Gebäudeschnitte aller auf dem Flurstück befindlicher Gebäude.
- Bezeichnung der Wohnungen, der nicht Wohnzwecken dienenden und gewerbsmäßig genutzten Räume sowie die Durchnummerierung aller zu einer Wohnung gehörenden Räume mit arabischen Zahlen in den Plänen
- Die Planunterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung vorzulegen
- Die Planunterlagen sind maximal in DIN A3 einzureichen
- Wohnflächenberechnung
- amtlicher Lageplan mit Eintragung allen auf dem Flurstück befindlichen Gebäuden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum