Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Hinweise für Neuwied: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Zuständigkeit

    An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 60 - 2. Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Fax: 02631 80393-222

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-600

    Fax: +49 2631 802-607

    E-Mail: bauamt@neuwied.de

    Kontaktperson

    • Herr Alexander Adams
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Innenstadt

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-636

      E-Mail: aadams@stadt-neuwied.de

    • Frau Sandra Cabrita
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Altwied, Heddesdorf, Niederbieber, Oberbieber, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-614

      E-Mail: scabrita@stadt-neuwied.de

    • Frau Erika Grundmann
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Block, Engers, Gladbach und Heimbach-Weis

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-638

      E-Mail: egrundmann@stadt-neuwied.de

    • Herr Ulrich Paffrath
      Zuständig für
      • Postleitzahlen: zuständig für Feldkirchen, Irlich, Rodenbach, Segendorf und Gewerbegebiet Distelfeld

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-640

      E-Mail: upaffrath@stadt-neuwied.de

    Internet

    Formulare

    Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus Bauakten

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Hinweise für Neuwied: Abgeschlossenheitsbescheinigung

    • katasteramtlicher Lageplan (Kopie) 2-fach
    • Bauzeichnungen 2-fach
    • Grundrisse aller Geschosse
    • einschl. Spitzboden, sofern er zugänglich ist
    • Ansichten
    • Schnitte
    • Berechnung der Wohn- bzw. Nutzflächen 1-fach

    Die Bauzeichnungen dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Stichwörter

    Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de