Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.63 / Bauaufsicht, Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Frau Nicole Schuster
Internet
Formulare
Bauen: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung, die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen. Sofern außerhalb des Gebäudes befindliche Flächen dem Sondereigentum zugeordnet werden sollen, sind auch diese Flächen in den Planunterlagen mit einer Nummerierung zu versehen. Sie müssen zudem in den Planunterlagen sowohl hinsichtlich der Größe, als auch bezüglich deren Position auf dem Grundstück mit Maßangaben versehen sein.
Insgesamt müssen die Antragsunterlagen den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) entsprechen.
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung, die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen. Sofern außerhalb des Gebäudes befindliche Flächen dem Sondereigentum zugeordnet werden sollen, sind auch diese Flächen in den Planunterlagen mit einer Nummerierung zu versehen. Sie müssen zudem in den Planunterlagen sowohl hinsichtlich der Größe, als auch bezüglich deren Position auf dem Grundstück mit Maßangaben versehen sein.
Insgesamt müssen die Antragsunterlagen den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum