Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Hinweise für Cochem-Zell: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Bauen und Umwelt"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
    Antrag Auskunft Bauaufsicht
    Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
    Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
    Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
    Bauamt Antrag Eintragung Baulasten

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 61-411

    Fax: 02671 61-5411

    E-Mail: bauamt@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
    Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
    Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
    Antrag Auskunft Bauaufsicht
    Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
    Bauamt Antrag Eintragung Baulasten

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Hinweise für Cochem-Zell: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Im Landkreis Cochem-Zell sind Bauzeichnungen (max. DIN A3) in mindestens dreifacher Ausfertigung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Stichwörter

    Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de