Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Cochem-Zell: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Bauen und Umwelt"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Fax: 02671 61-5411
E-Mail: bauamt@cochem-zell.de
Internet
Formulare
Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
Antrag Auskunft Bauaufsicht
Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
Bauamt Antrag Eintragung Baulasten
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anette Daubner
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-5411
Telefon Festnetz: 02671 61-405
E-Mail: anette.daubner@cochem-zell.de
Herr Hans-Peter Färber
Frau Eugenia Reis
Internet
Formulare
Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
Antrag Auskunft Bauaufsicht
Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
Bauamt Antrag Eintragung Baulasten
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Hinweise für Cochem-Zell: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Im Landkreis Cochem-Zell sind Bauzeichnungen (max. DIN A3) in mindestens dreifacher Ausfertigung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum