Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100
67129 Maxdorf
Postanschrift
Hauptstraße 79
67133 Maxdorf
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Antonia Würz
Hausanschrift
Fax: 06237 401-111
Telefon Festnetz: 06237 401-132
E-Mail: antonia.wuerz@vg-maxdorf.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
Herr Thomas Bugs
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06237 401-149
Fax: 06237 401-111
E-Mail: thomas.bugs@vg-maxdorf.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
Frau Sandra Pohlert
Hausanschrift
Fax: 06237 401-222
Telefon Festnetz: 06237 401-131
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
E-Mail: sandra.pohlert@vg-maxdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Identity-Card, ePass, Ausweis, Identitätsnachweis