Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jambrich
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1109
Frau Hermann
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1110
Frau Hersel
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1108
Frau Rohn
Postanschrift
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1111
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, ePass