Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass Meldung wegen Verlust

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Hinweise für Landstuhl: Reisepass Meldung wegen Verlust

    Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Landstuhl:

    - die persönliche Vorsprache ist erforderlich

    - bisherigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

    - ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 6 Monate)

    - ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung oder bei Verlust des bisherigen Dokumentes)

    - Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

    - bis zum 18. Lebensjahr: Ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein und eine Vollmacht (+ Kopie Ausweis/Pass) des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten muss vorliegen

    Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie nachfolgend als pdf zum Download.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 80

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06371 83-101

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    E-Mail: einwohnermeldeamt@landstuhl.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, ePass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English