Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass Meldung wegen Verlust

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 18

    67677 Enkenbach-Alsenborn

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06303 4888

    Telefon Festnetz: 06303 913-0

    E-Mail: info@enkenbach-alsenborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Melde- und Passamt

    Beschreibung

    Hinweis zu Kontaktmöglichkeiten:

    Bei allen Leistungen, die das Melde- und Passamt betreffen, bitte die E-Mailadresse meldeamt@enkenbach-alsenborn.de verwenden, um eine zügige Bearbeitung im Vertretungsfall zu gewährleisten.

    Das Melde- und Passamt befindet sich sowohl im Rathaus Enkenbach-Alsnenborn, als auch im Verwaltungsgebäude Hochspeyer. 

    Besuchsadresse

    Hauptstraße 121, 67691 Hochspeyer, Verwaltungsgebäude Neubau

    Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 18

    67677 Enkenbach-Alsenborn

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hauptstraße 18

    67677 Enkenbach-Alsenborn

    Hausanschrift

    Hauptstraße 121

    67691 Hochspeyer

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 18

    67677 Enkenbach-Alsenborn

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06303 913-0

    Fax: 06303 4888

    E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, ePass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English