Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bellheim - Ordnungs- und Sozialabteilung
Adresse
Postanschrift
Schubertstr. 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.oo - 12.3o Uhr Sozialamt Dienstag geschlossen Mittwoch 14.oo - 18.oo Uhr Montag u. Donnerstag 14.oo - 16.oo Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Theuer
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7008-216
Fax: 07272 7008-555
E-Mail: s.theuer@vg-bellheim.de
Frau Nicole Fend
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7008-217
Fax: 07272 7008-555
E-Mail: n.fend@vg-bellheim.de
Frau Silvia Stadel
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Paß, ePass