Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Azime Kurultay
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Fax: 07274 960-11235
Telefon Festnetz: 07274 960-235
E-Mail: azime.kurultay@germersheim.eu
Frau Kamila Lasek-Beditsch
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 960-224
Frau Ingrid Ries
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Fax: 07274 960-11234
Telefon Festnetz: 07274 960-234
E-Mail: ingrid.ries@germersheim.eu
Frau Alisa Schmidt
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 960-233
E-Mail: alisa.schmidt@germersheim.eu
Internet
Formulare
Einverständniserklärung - Antrag Reisepass/Personalausweis für Minderjährige
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, ePass