Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Öffnungszeiten
ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30
Kontakt
Kontaktperson
Herr Aaron Baldé
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06351 4909-29
E-Mail: balde@vg-goellheim.de
Herr Michael Lauck
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
Fax: 06351 4909-724
Telefon Festnetz: 06351 4909-24
E-Mail: mlauck@vg-goellheim.de
Frau Ayan Nilüfer
Postanschrift
Gutenbergstraße 4
67307 Göllheim
Hausanschrift
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Fax: 06351 4909-99
Telefon Festnetz: 06351 4909-23
E-Mail: ayan@vg-goellheim.de
Frau Alexandra Stricker
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
Fax: 06351 4909-99
Telefon Festnetz: 06351 4909-28
E-Mail: stricker@vg-goellheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Paß, Identity-Card, ePass, Ausweis, Identitätsnachweis