Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass Meldung wegen Verlust

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wöllstein gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10

    55597 Wöllstein

    Kontakt

    E-Mail: vg@woellstein.de

    Telefon Festnetz: +49 6703 302-0

    Fax: +49 6703 302-14

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 10

    55597 Wöllstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns:  Tel.: 06703-302 228

    Kontakt

    E-Mail: meldeamt@vg-woellstein.org

    Telefon Festnetz: 06703 302-228

    Fax: 06703 302-14

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Identity-Card, Identitätsnachweis, ePass, Paß, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020