Reisepass Meldung wegen Verlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Inge Baumanns
Frau Karola Esser
Frau Heike Küpper
Frau Silvia Limburg
Postanschrift
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Telefon Festnetz: 06591 13-1064
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: silvia.limburg@gerolstein.de
Frau Beate Schlösser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1107
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: beate.schloesser@gerolstein.de
Frau Ursula Theisen
Frau Anke Wassong
Frau Cornelia Schulz
Internet
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.2 - Bürgerservice
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Schmitz-Kabashi
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card